Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie technische und nicht technische Innovationen wirtschaftlich verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 200.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie setzen das Projekt in Sachsen um.Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind im Ergebnis innovativer Ideen, eigener oder fremder Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen entstanden.Sie besitzen die zugehörigen Nutzungsrechte oder haben diese erworben.Sie müssen die Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung sowie den Unterschied zu anderen vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die wesentlich verbesserten Eigenschaften darstellen und die Innovation beschreiben.Ihr Produkt, Ihr Verfahren oder Ihre Dienstleistung wurde vor Antragstellung noch nicht am Markt angeboten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen
Förderbetrag: 5.000 € – 200.000 €. Förderquote: 60 %.
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Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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