Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ein innovatives digitales Spiel oder auch neue interaktive Inhalte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf die Entwicklung digitaler Spiele oder interaktiver Inhalte ausgerichtet.Ihr Vorhaben muss ausschließlich 1 der 3 Module zugeordnet werden können.
Sie können Folgemodule erst beantragen, wenn Sie das vorige abgeschlossen haben.Ihr zu förderndes digitales Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) beziehungsweise entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (beispielsweise IARC) für den deutschen Markt erwarten lassen,eine gestalterische, kreative oder technologische Innovation sein,die im „Kulturtest“ abgefragten Kriterien erfüllen,einen Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein erwarten lassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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