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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ein innovatives digitales Spiel oder auch neue interaktive Inhalte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von digitalen Spielen oder interaktiven Inhalten. Sie bekommen die Förderung für ein Vorhaben in jeweils einer der folgenden Entwicklungsstufen eines digitalen Spiels: Modul 1: Konzeptentwicklung,Modul 2: Prototypentwicklung,Modul 3: Produktion. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 20.000 für eine Konzeptentwicklung (Modul 1),EUR 100.000 für eine Prototypentwicklung (Modul 2) sowieEUR 200.000 für die Produktion (Modul 3). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und digital über das Serviceportal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf die Entwicklung digitaler Spiele oder interaktiver Inhalte ausgerichtet.Ihr Vorhaben muss ausschließlich 1 der 3 Module zugeordnet werden können.

Sie können Folgemodule erst beantragen, wenn Sie das vorige abgeschlossen haben.Ihr zu förderndes digitales Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) beziehungsweise entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (beispielsweise IARC) für den deutschen Markt erwarten lassen,eine gestalterische, kreative oder technologische Innovation sein,die im „Kulturtest“ abgefragten Kriterien erfüllen,einen Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen

Wer kann Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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