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Antrag möglichBürgschaft

Förderprogramm Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) entlastet Sie als Unternehmen mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von herausragenden Investitionen, Innovationen oder Sanierungen. Die Förderung steht für Maßnahmen von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen bereit. Darüber hinaus werden Vorhaben unterstützt in den Bereichen Luftfahrt,Logistik,Life Science,Medien und IT,Erneuerbare Energien,Maritime Wirtschaft,Gesundheitswirtschaft,Kreativwirtschaft. Die Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 60 %, in Ausnahmefällen bis zu 80 % der Kreditsumme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Landesbürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ist an folgende Bedingungen geknüpft: Anträge stellen können Sie als Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.Die Maßnahmen sollen zur Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.Als Kreditnehmerin/Kreditnehmer müssen Sie den Kredit so gut wie möglich besichern.Die Gesellschafter Ihres Unternehmens müssen bereit sein, sich in der Höhe des Kreditbetrages selbstschuldnerisch zu verbürgen.Wenn möglich, müssen Sie Ihren Kredit über die Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg besichern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen gemäß Merkblatt für die Gewährung von Landesbürgschaften

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Wer kann Förderprogramm Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg?

Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)
  • → Express-Bürgschaft

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.250.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Hamburg

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