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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Sie bekommen die Förderung für Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie das Lastmanagement, sowieErrichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen eines besonderen Vorhabens mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, sofern dieses Vorhaben einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten EUR 1.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW,EUR 2.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW,EUR 7.500 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW,EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten, jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW pro Ladepunkt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 30.000 je Ladepunkt.Die Höhe des Zuschusses für öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Energiewende im Mobilitätssektor beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 30.000 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (beispielsweise Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), sowiePersonengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten.Sie lassen die Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen.Sie kaufen die Ladeinfrastuktur.Ihre geförderte Landeinfrastruktur muss zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen normalerweise 24/7 zugänglich sein.Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,Leasing von Ladeinfrastruktur,Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen,Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über wirtschaftliche Tätigkeit,Technische Unterlagen zur Ladeinfrastruktur

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Wer kann Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II?

Förderbetrag: 1.000 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erforderlich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 30.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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