Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 30.000 €.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erforderlich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (beispielsweise Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), sowiePersonengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten.Sie lassen die Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen.Sie kaufen die Ladeinfrastuktur.Ihre geförderte Landeinfrastruktur muss zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen normalerweise 24/7 zugänglich sein.Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,Leasing von Ladeinfrastruktur,Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen,Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.
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Förderbetrag: 1.000 € – 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erforderlich.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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