Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kulturelle Einrichtung strukturelle oder personelle Maßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Anträge müssen bis spätestens 15.8. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Träger kultureller Einrichtungen nach § 3 Absatz1 des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) sowiegegebenenfalls wirtschaftlich Verpflichtete wie zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln, das außerdem ein zusätzliches Vorhaben von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller darstellt.Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie mit dem zuständigen Kulturraum Einvernehmen über Art und Umfang des geplanten Projektes herstellen.Der Kulturraum muss schriftlich sein Einvernehmen zu dem Projekt geben erklären und bestätigen, dass es sich bei Ihnen um den Träger einer Kultureinrichtung nach § 3 Absatz 1 SächsKRG handelt.Sie als Antragstellerin oder Antragsteller, die Sitzgemeinde sowie der Kulturraum müssen eine angemessene Eigenbeteiligung von jeweils 5 Prozent erbringen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis spätestens 15.8. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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