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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Beratungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Gründungs- und Betriebsberatungen als Einzel- sowie Gruppenberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen zu folgenden Themen: Erstberatungen, die unter anderem zur Ermittlung des Beratungsbedarfs dienen,Existenzgründungsberatungen,Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben,Designberatungen,Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen),Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung),Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten,Perspektivenberatungen,Beratungen zu nachhaltigem Wirtschaften,Coaching in allgemeinen Fragen der Existenzgründung und Betriebsführung,spezielle Coachings zur Unternehmensnachfolge (Nachfolge-Coachings). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend für freiberufliche Beratende oder gewerbliche Beratungsunternehmen bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen) maximal 75 % beziehungsweise 600,00 EUR pro Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 % beziehungsweise 400,00 EUR pro Beratungstagewerk. Ein Beratungstagewerk hat zwischen 5 und 8 Stunden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die in Hessen flächendeckend landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern anbieten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen.Handelt es sich um eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung, darf die Unternehmensgründung bis zum Beginn des Vorhabens nicht abgeschlossen sein.Als Unternehmensübernehmerin und -übernehmer sowie Nachfolgegründerin und -gründer können Sie ein Nachfolge-Coaching für die ersten 2 Jahre nach Gründung oder Übernahme in Anspruch nehmen.Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Sie erhalten keine Förderung für Beratungen mit folgenden Inhalten: Rechts- und Versicherungsfragen sowie Steuerberatung (zum Beispiel Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten)überwiegend gutachterliche Stellungnahmen,überwiegend Architektur- und sonstige Planungen,überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM)

Wer kann Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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