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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Justiz und Gesundheit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Angebote im Rahmen der freien Straffälligenhilfe oder des Opferschutzes machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie in der Straffälligen- und der Opferhilfe als Bestandteil der sozialen Strafrechtspflege. Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage der jeweiligen Einzelrichtlinie unter anderem für folgende Projekte: Täter-Opfer-Ausgleich und „Restorative Justice“-Maßnahmen im Strafverfahren, insbesondere nach Verurteilung von Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen,Vermittlung in freie gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und begleitete Ratenzahlung,therapeutische Angebote, Beratungs- und Trainingsprogramme für Sexual- und Gewaltstraftäter einschließlich der Nachsorge,Maßnahmen des Opferschutzes, psychosoziale Prozessbegleitung sowie ambulante Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und anderer Angehöriger von Inhaftierten,Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche im Justizvollzug, in der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie für Mitarbeitende im Täter-Opfer-Ausgleich,fachliche Fortentwicklung sowie Koordinierung der Straffälligen- und Opferhilfe in Schleswig-Holstein,ambulante Sanktionsalternativen für Geflüchtete. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen Einzelförderrichtlinie, die Sie Abschnitt III der Richtlinie entnehmen können. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. eines Jahres für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz und Gesundheit ein.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30.9. eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als steuerbegünstigte Körperschaft, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, oder anderer geeigneter Anbieter als Träger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder nachweisen können, dass sich Ihre Maßnahmen auf Schleswig-Holstein beziehen.Außerdem müssen Sie folgende Einnahmen ausweisen und einsetzen: Eigenbeteiligungen,Einnahmen durch Spenden und Geldbußen sowieKostenbeteiligung von Klientinnen und Klienten.

Sie sind verpflichtet, projektspezifische Kennzahlen- und Statistikbögen sowie aussagefähige Sachberichte zur Effektivitäts- und Effizienzprüfung zu erstellen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der jeweiligen Einzelförderrichtlinie, Abschnitt III.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz

Wer kann Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz beantragen?

Anträge müssen bis zum 30.9. eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Justiz und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

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