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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“ – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie wollen Ihr bestehendes Gebäude an das Wärmenetz anschließen? Die Freie und Hansestadt Hamburg bezuschusst den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Investitions- und Förderbank Hamburg, fördert neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an Wärmenetze und Gebäudenetze. Der Anteil der durch Leitungen gebundenen Wärmeversorgung am Verbrauch in Hamburg soll steigen. Dadurch soll ein wachsender Anteil an erneuerbaren Energien ermöglicht werden. Sie erhalten die Förderung als Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Verfügungsberechtigte, Unternehmen der Wirtschaft und andere Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen in Hamburg. Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden. Für folgende Maßnahmen erhalten Sie ein Förderung: Errichtung von Wärmeübergabestationen für neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an bereits vorhandene oder neu zu bauende Netze für Wärme und GebäudeErforderliche Maßnahmen im Umfeld Maßnahmen bei Bauvorhaben für neue Gebäude erhalten keine Förderung. Ihre Eigenleistungen als Antragstellender sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beläuft sich auf 20 % der förderfähigen Ausgaben für die Investition. Die Förderung beträgt höchstens 9.000 EUR für jedes Einfamilienhaus, jede Wohneinheit oder jedes Nichtwohngebäude mit einer Grundfläche von bis zu 150 Quadratmetern. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei 100.000 EUR für ein Mehrfamilienhaus oder ein großes Nichtwohngebäude.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente zur Bestätigung der Identität, z.B. Personalausweis oder Handelsregisterauszug,Nachweise über das Eigentum, z.B. Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster oder Kaufvertrag,Lageplan oder Flurkarte,Voranschläge für die Kosten,Gegebenenfalls eine Vollmacht

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“

Wer kann Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“ beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“ beantragen?

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Förderung „Wärmenetzanschluss“?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)
  • → Express-Bürgschaft

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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