Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines landwirtschaftliches Unternehmen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten oder Molkereien oder in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Produkte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung für Ihr Projekt vorlegen.Wenn Sie eine Förderung von Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen beantragen, müssen mindestens 50 Prozent der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km gemessen am Investitionsstandort bezogen werden (regionaler Warenbezug) und die letzte Herstellungsstufe der Waren muss im Radius von 75 km stattgefunden haben.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.Sie erhalten keine Förderung unter anderem für bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von Containern, für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Anlagen, Maschinen und Einrichtungen sowie für Fahrzeuge und Anhänger.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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