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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines landwirtschaftliches Unternehmen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten oder Molkereien oder in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Produkte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung für die Beschaffung von mobilen oder teilmobilen Molkereien und Schlachteinheiten, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen,weitere notwendige Investitionen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Waren (wie zum Beispiel technische Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände) sowieInventar und Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 5.000 und maximal EUR 100.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung für Ihr Projekt vorlegen.Wenn Sie eine Förderung von Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen beantragen, müssen mindestens 50 Prozent der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km gemessen am Investitionsstandort bezogen werden (regionaler Warenbezug) und die letzte Herstellungsstufe der Waren muss im Radius von 75 km stattgefunden haben.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.Sie erhalten keine Förderung unter anderem für bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von Containern, für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Anlagen, Maschinen und Einrichtungen sowie für Fahrzeuge und Anhänger.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis über regionalen Warenbezug

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Wer kann Förderprogramm Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen beantragen?

landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen beantragen?

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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