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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von Natura-2000-Gebieten bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten oder in einem anderen spezifischen Gebiet nutzen und Ihnen dadurch im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen. Sie bekommen auch eine Ausgleichszahlung, wenn Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen verzichten, die in Natura-2000-Gebieten liegen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung in benachteiligten Gebieten hängt von der Ertragsmesszahl sowie dem Anteil der Hauptfutterfläche an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes ab und beträgt zwischen EUR 30,00 und 195,00 je Hektar. Für die ersten 300 Hektar beträgt die Förderung 100 Prozent, für die folgenden 300 Hektar 94 Prozent und für weitere Flächen 88 Prozent des Förderbetrags. In spezifischen Gebieten beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 100,00 je Hektar Dauergrünland oder Dauerweideland. Für die ersten 30 Hektar beträgt die Förderung 100 Prozent, für die folgenden 30 Hektar 94 Prozent und für weitere Flächen 88 Prozent des Förderbetrags. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beträgt der Zuschuss EUR 382,00 je Hektar auf produktiv genutzter Ackerfläche und EUR 1.527,00 je Hektar auf produktiv genutzter Dauerkulturfläche (nur Obst- und Weinbauflächen). Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages in digitaler Form bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 195 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber mit Betriebssitz in Thüringen als natürliche oder juristische Personen, die in benachteiligten oder spezifischen Gebieten wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Fläche liegt innerhalb der Förderkulisse.Sie bewirtschaften und pflegen die Flächen selbst.Es handelt sich um eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar in einem benachteiligten beziehungsweise spezifischen Gebiet.Sie erreichen einen Mindestförderbetrag von EUR 300,00.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer kann Förderprogramm Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)?

Förderbetrag: 300 € – 195 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 195 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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