Fördergeber: Europäische Union (EU)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule.
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union (EU).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.
Als Unternehmen können Sie eine Förderung nur im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder im Rahmen von Verbundprojekten mit anderen Unternehmen erhalten.
Projekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt.
Als großes Unternehmen werden Sie nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen gefördert.
Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft: Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit mindestens je 1 Partnerin oder Partner aus Deutschland und den Niederlanden.
Sein grenzübergreifender Charakter ist durch die intensive Zusammenarbeit der Partner gewährleistet.Ihr Projekt kommt hauptsächlich dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugute.Sie als Projektpartnerinnen und Projektpartner müssen eine Lead Partnerin oder einen Lead Partner benennen, die oder der die Verantwortung für die inhaltliche und finanzielle Durchführung des gesamten Projektes trägt, und müssen außerdem Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.Sie haben die Nachhaltigkeit des Projekts dargelegt und mit seiner Ausführung nicht vor Antragstellung begonnen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 2027 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber ist Europäische Union (EU). Quelle: foerderdatenbank.de.
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