Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Anschaffung von E-Taxis, E-Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und Carsharing.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
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Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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