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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei, Fischwirtschaft oder Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft. Sie erhalten die Förderung in diesen Bereichen: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen sowie der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik: Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten, Vorhaben zur Verbesserung der Kontrolle und zur wirksamen Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme,Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union: Innovation in der Aquakultur und Investitionen und Vorhaben zur Verbesserung von Umwelteinflüssen, des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der Aquakultur,Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union: Produktions- und Vermarktungspläne, Vermarktungsmaßnahmen und Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften: Unterstützung für die lokale Entwicklung, Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und Kooperationsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen, für einzelne Förderbereiche gelten andere Mindestbeträge. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt oder an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens natürliche oder juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts,Fischerinnen und Fischer sowie Küstenfischerinnen und Küstenfischer,Eignerinnen und Eigner von Fischereifahrzeugen und von Fahrzeugen der Binnenfischereianerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei.wissenschaftliche oder technische Stellen und Forschungseinrichtungen des öffentlichen Rechts,Unternehmen der Aquakultur undFLAG (Fisheries Local Action Groups).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Geschäfts- oder Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.Ihre Liquidität und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert sein.Sind Sie privater Träger und betragen Ihre Investitionen mehr als EUR 5 Millionen, muss Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsstelle bestätigt werden.Es darf kein Insolvenzverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet worden sein.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen und die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Bereiche.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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