Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei, Fischwirtschaft oder Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens natürliche oder juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts,Fischerinnen und Fischer sowie Küstenfischerinnen und Küstenfischer,Eignerinnen und Eigner von Fischereifahrzeugen und von Fahrzeugen der Binnenfischereianerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei.wissenschaftliche oder technische Stellen und Forschungseinrichtungen des öffentlichen Rechts,Unternehmen der Aquakultur undFLAG (Fisheries Local Action Groups).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Geschäfts- oder Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.Ihre Liquidität und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert sein.Sind Sie privater Träger und betragen Ihre Investitionen mehr als EUR 5 Millionen, muss Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsstelle bestätigt werden.Es darf kein Insolvenzverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet worden sein.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen und die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Bereiche.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: ab 5.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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