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Antrag möglichDarlehen

Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen

Wenn Sie einen Windpark in der Nord- oder Ostsee planen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Finanzierung von Projekten zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Insgesamt werden bis zu 10 Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee gefördert. Sie erhalten die Förderung als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien,Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW sowie alsDirektkredit zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten. Der Finanzierungsanteil umfasst: Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien: maximal 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs,Finanzierungspaket: maximal 70 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs,Direktkredite zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten: maximal 50 % des Fremdkapitalbedarfs für unvorhergesehene Mehrkosten. Der Höchstbetrag für ein Darlehen beträgt bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien maximal 400 Millionen EUR (400.000.000 EUR) pro Projekt,im Finanzierungspaket maximal 700 Millionen EUR (700.000.000 EUR) pro Projekt,bei Direktkrediten zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) pro Projekt. In der Regel müssen Sie als Investor einen Eigenkapitalanteil von mindestens 30 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs aufbringen. Von diesem Betrag sind mindestens 20 % des gesamten Finanzierungsbedarfs vor der ersten Kapitalziehung einzubringen. Die restlichen 10 % können Sie auch später zur Verfügung stellen, sofern diese abgesichert werden. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt höchstens 20 Jahre. Davon sind 3 Jahre tilgungsfrei. Sie dürfen zusätzlich Ihr Darlehen mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie mit Mitteln anderer Banken, die von ausländischen staatlichen Exportversicherungen abgesichert werden, kombinieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei –.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_offshore_wind“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften.Ihr Projekt muss eine Investition in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee darstellen.

Außerdem muss es eine Projektfinanzierung benötigen.Ihre Anlagen müssen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sie dürfen die Förderung nicht mit Mitteln aus anderen KfW- oder ERP-Programmen beziehungsweise aus anderen Förderprogrammen des Bundes zur Finanzierung oder Absicherung von Investitionen kombinieren.

Hingegen ist es Ihnen möglich, Ihr Darlehen mit anderen öffentlichen Förderprogrammen oder Mitteln der Länder zur Finanzierung und Absicherung der Investition bis zu 50 % der gesamten Fremdfinanzierung zu kombinieren.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie

Wer kann Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie?

Förderbetrag: –. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie zur Gruppe „kfw_offshore_wind". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
–
Förderquote
70 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit

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