Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen
Wenn Sie einen Windpark in der Nord- oder Ostsee planen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_offshore_wind“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften.Ihr Projekt muss eine Investition in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee darstellen.
Außerdem muss es eine Projektfinanzierung benötigen.Ihre Anlagen müssen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie dürfen die Förderung nicht mit Mitteln aus anderen KfW- oder ERP-Programmen beziehungsweise aus anderen Förderprogrammen des Bundes zur Finanzierung oder Absicherung von Investitionen kombinieren.
Hingegen ist es Ihnen möglich, Ihr Darlehen mit anderen öffentlichen Förderprogrammen oder Mitteln der Länder zur Finanzierung und Absicherung der Investition bis zu 50 % der gesamten Fremdfinanzierung zu kombinieren.
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Förderbetrag: –. Förderquote: 70 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Finanzierung von Offshore-Windenergie zur Gruppe „kfw_offshore_wind". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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