Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss zur Erreichung der im ESF+-Programm des Saarlands festgelegten Ziele geeignet sein,die Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sicherstellen,das Thema „Digitaler Wandel“ berücksichtigen,im Saarland durchgeführt werden,sich an Teilnehmende richten, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort im Saarland haben,sich an kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) richten, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben.
Als Projektträger müssen Sie bisherige Kenntnisse und Erfahrungen unter anderem in der Abwicklung von EU-Fördermaßnahmen, im betroffenen Förderbereich oder auch Kenntnisse über die regionale Wirtschaftsstruktur nachweisen,Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems, der IT-Systeme, der Bonität oder im Nachhaltigkeitsbereich vorlegen,ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.
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