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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Saarland hat eine eigene Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) entwickelt, die im Operationellen Programm des Saarlands für den ESF 2021 bis 2027 dokumentiert ist und sich in der Priorität 1 „Zukunftsfähige Beschäftigte und KMU, Prävention durch Bildung und soziale Integration“ auf folgende spezifischen Ziele konzentriert: d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung (ESO 4.4) Unterstützt werden die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145), die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen (IB 146), die Förderung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft (IB 152) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156). Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ – Bereich Weiterbildung.f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf (ESO 4.6) Schwerpunkt ist die gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136). Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ – Bereich Unterstützung am Übergang Schule – Beruf; Einstieg durch Praktikum in Ausbildung (EduPA) und im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in der Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“.h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitlosen (ESO 4.8) Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt (IB 135), Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136), Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechterspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt (IB 142), die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145), Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156), die soziale Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten und Kindern (IB 163). Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in der Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt höchstens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Im Rahmen des ESF+-Programms werden Projektträger grundsätzlich durch ein öffentliches Aufrufverfahren in Form eines „Interessentenaufrufs“ oder durch ein direktes Antragsverfahren ermittelt. Für die Annahme, Prüfung, Bewilligung und Abwicklung der Anträge sind die folgenden Ministerien zuständig: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Referat F/3Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat F/6.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss zur Erreichung der im ESF+-Programm des Saarlands festgelegten Ziele geeignet sein,die Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sicherstellen,das Thema „Digitaler Wandel“ berücksichtigen,im Saarland durchgeführt werden,sich an Teilnehmende richten, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort im Saarland haben,sich an kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) richten, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben.

Als Projektträger müssen Sie bisherige Kenntnisse und Erfahrungen unter anderem in der Abwicklung von EU-Fördermaßnahmen, im betroffenen Förderbereich oder auch Kenntnisse über die regionale Wirtschaftsstruktur nachweisen,Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems, der IT-Systeme, der Bonität oder im Nachhaltigkeitsbereich vorlegen,ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland

Wer kann Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland?

Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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