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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte zur nachhaltigen Beschäftigung, Fachkräftesicherung, zu lebenslangem Lernen sowie zur soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der EU-Strategie hat das Land Rheinland-Pfalz eine eigene Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) entwickelt. Die Strategie wird in der Prioritätsachse „Soziales Europa – Länderspezifische Empfehlungen: Gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und soziale Integration“ in 3 sogenannten „Spezifischen Zielen“ mit entsprechenden Förderansätzen umgesetzt: Spezifisches Ziel ESO 4.6: gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung,Spezifisches Ziel ESO 4.7: lebenslanges LernenSpezifisches Ziel ESO 4.8: aktive Inklusion und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Diese Spezifischen Ziele werden in Rahmenbedingungen konkretisiert, zu denen regelmäßig Förderaufrufe veröffentlicht werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Die Förderung im ESF+ erfolgt für alle Projekte nach folgendem Verfahren (hiervon ausgenommen sind die Förderansätze „QualiScheck“ und „Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige“): Die Erstberatung potenzieller Projektträger erfolgt durch die ESF-Beratungsstelle Rheinland-Pfalz.In regelmäßigen Abständen werden Projektaufrufe zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren veröffentlicht. Ein Auswahlgremium nimmt die Bewertung der angemeldeten Projekte vor. Nur wenn Ihre Projektanmeldung erfolgreich war, dürfen Sie einen Antrag stellen. Nutzen Sie bitte hierzu ausschließlich das Online-EDV-Begleitsystem.Für die Auswahl und die Genehmigung der zu finanzierenden Projekte sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz, Referat 623, und die zwischengeschaltete Stelle im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 63, zuständig.

Frist und Status

Regelmäßige Förderaufrufe werden veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowieUnternehmen, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenz geeignet sind und ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Rahmenbedingungen zu den einzelnen Förderansätzen.Grundsätzlich beträgt die Laufzeit eines Projekts ein Jahr.Sie müssen das geplante Projekt entsprechend des Konzepts und der rechtlichen Vorgaben umsetzen und Nachweise über Kontakte und Kooperationen vorlegen.Sie müssen sich vor der ersten Antragstellung akkreditieren lassen.Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchführen.

Die Teilnehmenden müssen grundsätzlich ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.Projekte, die Sie bereits begonnen haben, werden nicht gefördert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Wer kann Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?

Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?

Regelmäßige Förderaufrufe werden veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
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