Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte zur nachhaltigen Beschäftigung, Fachkräftesicherung, zu lebenslangem Lernen sowie zur soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Regelmäßige Förderaufrufe werden veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowieUnternehmen, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenz geeignet sind und ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Rahmenbedingungen zu den einzelnen Förderansätzen.Grundsätzlich beträgt die Laufzeit eines Projekts ein Jahr.Sie müssen das geplante Projekt entsprechend des Konzepts und der rechtlichen Vorgaben umsetzen und Nachweise über Kontakte und Kooperationen vorlegen.Sie müssen sich vor der ersten Antragstellung akkreditieren lassen.Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchführen.
Die Teilnehmenden müssen grundsätzlich ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.Projekte, die Sie bereits begonnen haben, werden nicht gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
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Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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