Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind normalerweise die Durchführungs- oder Projektträger.
Ob Sie antragsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte den Leitlinien der jeweiligen Förderprogramme.
Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen informieren Sie über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung.Bei der Umsetzung der Projekte müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Hessen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 40 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →