Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Das BMZ unterstützt die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit mit dem Förderprogramm FEB.
Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Die Antragsfristen sind jährlich der 30. Juni und der 30. November.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Eingetragene Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften.
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Jetzt Projekt prüfenInitiativen, Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 75 %.
Die Antragsfristen sind jährlich der 30. Juni und der 30. November.
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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