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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Das BMZ unterstützt die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit mit dem Förderprogramm FEB.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit mit dem Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB). Gefördert werden Bildungsprojekte im Inland wie Tagungen, Projekttage, Kampagnen, Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer Bildungsarbeit. Das Vorhaben muss sich inhaltlich mit der Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern befassen und die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen sichtbar machen. Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate beantragt werden. Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Die Antragsfristen sind jährlich der 30. Juni und der 30. November.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Eingetragene Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Wer kann Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?

Initiativen, Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?

Die Antragsfristen sind jährlich der 30. Juni und der 30. November.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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