Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien durch fachkundige Dritte erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.
Für Energiekonzepte sind darüber hinaus antragsberechtigt: Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern,Unternehmen, die eine Investition in Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung auf dem Gebiet des Freistaats Bayern planen, sowieTräger kirchlicher oder anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Energienutzungspläne und Energiekonzepte müssen Standorte beziehungsweise Investitionen auf dem Gebiet des Freistaats Bayern untersuchen,sich auf Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (beispielsweise Technologien der Sektorenkopplung und Speichertechnologien) beziehen.
Energiekonzepte müssen alle für den Energieverbrauch und die Energieerzeugung wesentlichen vorhandenen oder geplanten Liegenschaften, Einrichtungen, Betriebs- und Produktionsstätten sowie Energieinfrastrukturen untersuchen,als Grundlage für anstehende beziehungsweise geplante Investitionsentscheidungen dienen,konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, im Falle von Investitionsüberlegungen zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit liefern.
Kommunale beziehungsweise interkommunale Energienutzungspläne müssen übergeordnete energetische Konzepte und Planungsziele aufzeigen,untersuchen kommunale und private Liegenschaften, Einrichtungen oder Betriebsstätten,empfehlen als Ergebnis der Planungen Maßnahmen für ausgewählte Teilbereiche mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht,können normalerweise frühestens 3 Jahre nach Erstellung aktualisiert und fortgeschrieben werden (Folgeenergienutzungspläne).
Die Umsetzungsbegleitung soll die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune, vor allem die gezielte Einbindung der beteiligten Akteure umfassen und erfolgt nur, wenn kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist.
Von der Förderung ausgeschlossen sind kommunale Wärmepläne beziehungsweise Konzepte mit integriertem Wärmeplan oder Untersuchungsschritte, die gleichzeitig Bestandteil der Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sein werden,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 70 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →