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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Gleichstellung von Frau und Mann,Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter,Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum,Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit,Schutzeinrichtungen,Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowieModellvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihre Anträge für Vorhaben im Bereich der Gleichstellung bitte an die Landesdirektion Sachsen. Richten Sie Ihre Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels bitte an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise,die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen,die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen,wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen,Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt müssen Sie mindestens eine Fachkraft einsetzen, die über einen Fachhochschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss verfügt.Für Unternehmensgründungen von Frauen erhalten Sie nur im ländlichen Raum eine Förderung.

Der Sitz Ihrer Ausgründung muss, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen.

Sie dürfen insgesamt maximal EUR 20.000 investieren.Für Ihre Vorhaben als kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhalten Sie eine Förderung, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan eingestellt sind.Je nach Programmbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Wer kann Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt beantragen?

Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt beantragen?

Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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