Fördergeber: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Anträge müssen vor Finanzierungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Bürgschaft nur, wenn sonstige Möglichkeiten der Besicherung (insbesondere durch andere Kredit- und Garantiegemeinschaften) nicht im notwendigen Maß zur Verfügung stehen.Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen.Die Rückzahlung des zu verbürgenden Kredits muss bei normalem wirtschaftlichem Verlauf zu erwarten sein.
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen ebenso wie Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der Europäischen Union nicht Folge geleistet habe.
Ausgenommen sind Bürgschaften, die zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen bewilligt wurden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Finanzierungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber ist Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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