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Antrag möglichBürgschaft

Förderprogramm Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Diese Ausfallbürgschaft kann der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit. Bürgschaften werden grundsätzlich nur für den nicht banküblich besicherbaren Teil des Kredits übernommen und müssen auf das für die Finanzierung notwendige Maß beschränkt sein. Anträge stellen Sie bitte über den Kreditgeber rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Finanzierungsbeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Bürgschaft nur, wenn sonstige Möglichkeiten der Besicherung (insbesondere durch andere Kredit- und Garantiegemeinschaften) nicht im notwendigen Maß zur Verfügung stehen.Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen.Die Rückzahlung des zu verbürgenden Kredits muss bei normalem wirtschaftlichem Verlauf zu erwarten sein.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen ebenso wie Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der Europäischen Union nicht Folge geleistet habe.

Ausgenommen sind Bürgschaften, die zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen bewilligt wurden.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderprogramm Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen vor Finanzierungsbeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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