Fördergeber: Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige freier Berufe.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg,außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des zu verbürgenden Kredites erwarten lassen.Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn Ihnen keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Angehörige freier Berufe
Förderquote: 80 %.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein.
Fördergeber ist Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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