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Antrag möglichBürgschaft

Förderprogramm Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige freier Berufe.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die in Brandenburg durchgeführt werden. Die Bürgschaft kann Ihnen zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln gewährt werden. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre. Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit maximal 20 Jahre betragen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg,außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des zu verbürgenden Kredites erwarten lassen.Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn Ihnen keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Wer kann Förderprogramm Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe beantragen?

Unternehmen, Angehörige freier Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe beantragen?

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe?

Fördergeber ist Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Brandenburg

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