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Antrag möglichBürgschaft

Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben in Ihrem Unternehmen über einen Kredit finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen bürgt für Kredite zur Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien,Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen,Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 2 Millionen. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) werden in der Regel zu 60 Prozent verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag auf eine Bürgschaft bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen oder Existenzgründer sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen können.

Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.

Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen.

Dazu zählt auch Ihre persönliche Mithaftung und die Ihrer Gesellschafter.

Erforderliche Unterlagen

  • tragfähiges Unternehmenskonzept,Sicherheiten

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen

Wer kann Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen

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