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Antrag möglichBürgschaft

Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten und Avalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Längere Laufzeiten für Programmkredite der öffentlichen Hand oder gewerbliche Baufinanzierungen sprechen Sie mit der Hausbank beziehungsweise der Bürgschaftsbank ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist auch online möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen.

Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Bürgschaft, wenn es keine anderen Sicherheiten gibt oder diese nicht im erforderlichen Umfang bereitstehen.

Sie müssen als Unternehmen alle zumutbaren Sicherheiten bereitstellen.Für einen Kredit, den Sie vor der Antragstellung der Bürgschaft bekommen haben, erhalten Sie keine Absicherung der Bürgschaftsbank.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Ablösungskredite, wenn damit Vorhaben betriebsgerecht finanziert werden sollen.

Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Wer kann Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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