Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Beratung zu betriebswirtschaftlichen oder technischen Fragen in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen oder -berater sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen.
Ausgeschlossen sind Angehörige der Freien Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, und Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Anträge zur Beratung durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater können von Handwerkskammern und Fachverbänden gestellt werden.
Die Anträge zur Förderung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) können durch Handwerksorganisationen gestellt werden.
Antragsberechtigt für eine Förderung von Beratungsnetzwerken sind juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Intensivberatungen und Prozessbegleitungen: Sie müssen sich von geeigneten selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise einem Beratungsunternehmen beraten lassen.
Sie müssen eine neutrale Qualitätssicherung in die Beratung miteinbeziehen.
Die Beratung muss mindestens 6 Tagewerke umfassen.
Sollten für Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung mit Bundesmitteln erfüllt sein, so ist keine Förderung möglich.Organisationseigene Beratung im Handwerk: Ihre Beratung muss sich an die Bundesrichtlinien zur Förderung eines Innovationsclusters im Handwerk sowie an den Leitfaden des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) anlehnen.
Die Beratungsdichte zum Zeitpunkt der Antragstellung darf 1.300 Betriebe pro Beraterin oder Berater in Vollzeit nicht unterschreiten.
In einem Zeitraum von 2 Jahren müssen Sie mindestens 55 Tagwerke Beratungstätigkeit nachweisen.Der Beschäftigungsumfang der oder des Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) muss mindestens 50 Prozent betragen.
Die Person muss mindestens 30 Einzel- und Gruppenberatungen bezogen auf eine Vollzeitstellen nachweisen.Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU können Sie nur nach Aufforderung einrichten und betreiben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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