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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verband bei der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei damit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“. Die Förderung erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie erhalten die Förderung für folgende Beratungsfelder: Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen,Unterstützung bei Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“, höchstens jedoch EUR 1.200 je Tagewerk. Darin sind Ausgaben, Reisekosten und Mehrwertsteuer für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister enthalten. Sie erhalten die Förderung für jährlich bis zu 10 Tagewerke à 8 Stunden pro KMU, das Sie beraten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Einrichtungen in Niedersachsen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt wurden, die sich zu einem öffentlich- oder privatrechtlichen Konsortium zusammengeschlossen haben.

Letztempfänger sind die beratenen und unterstützten Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Beratung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchgeführt werden, für das Sie die Förderung beantragen.Die Beratung muss sich ausschließlich auf die Stärke- und Spezialisierungsfelder der der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ konzentrieren.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.Sie müssen eine angemessene Qualifikation der Beraterinnen und Berater nachweisen.Die kleinen und mittleren Unternehmen, die Sie beraten wollen, müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllen und ieine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer

Wer kann Förderprogramm Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer?

Förderbetrag: bis 1.200 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.200 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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