Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Einrichtungen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Einrichtungen in Niedersachsen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt wurden, die sich zu einem öffentlich- oder privatrechtlichen Konsortium zusammengeschlossen haben.
Letztempfänger sind die beratenen und unterstützten Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Beratung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchgeführt werden, für das Sie die Förderung beantragen.Die Beratung muss sich ausschließlich auf die Stärke- und Spezialisierungsfelder der der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ konzentrieren.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.Sie müssen eine angemessene Qualifikation der Beraterinnen und Berater nachweisen.Die kleinen und mittleren Unternehmen, die Sie beraten wollen, müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllen und ieine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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Förderbetrag: bis 1.200 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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