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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie mit Ihren Maßnahmen das bestehende öffentliche Förderangebot zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie bei der Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen, die das bestehende Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit fördern und erweitern. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Schwerpunkten: Arbeitsverhältnisse nach SGB II (AV),Arbeitsgelegenheiten nach SGB II (AGH),Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II in Verbindung mit SGB III (Aktiv) sowiesystemische Beratung von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie spätestens einen Monat vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Frist und Status

Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.

Je nach Art Ihrer geplanten Maßnahme müssen Sie spezifische Anforderungen erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar)

Wer kann Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) beantragen?

Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar)?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Auf einen Blick

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Saarland

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