Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie die sächsische Fischwirtschaft durch Beratungs-, Entwicklungs- und Vermarktungsleistungen stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Aquakulturunternehmen, Fachverbände, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen (Neueinsteiger im Aquakultursektor; KMU im Sinne der EU-Definition), Zusammenschlüsse von Aquakulturunternehmen sowie Fachverbände der Fischwirtschaft,Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft unabhängig von ihrer Rechtsform,Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen (KMU im Sinne der EU-Definition) von Erzeugnissen der Aquakultur und der Fischerei,die Sächsische Tierseuchenkasse,öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen,die Lokalen Fischereiaktionsgruppen, Kommunen sowie natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen durchführen.Sie müssen fachkompetent sein und die Rentabilität Ihres Vorhabens gesichert haben.In den ersten 5 Jahren nach Abschlusszahlung dürfen Sie Ihr Vorhaben nicht wesentlich verändern.
Sie dürfen die Produktionstätigkeit nicht aufgeben oder an einen Standort außerhalb des Programmgebiets verlagern.
Zudem dürfen Sie die Eigentumsverhältnisse nicht so ändern, dass einer Firma oder öffentlichen Einrichtung ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht.Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.Beachten Sie bitte außerdem die weiteren spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Vorhaben.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenAquakulturunternehmen, Fachverbände, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Förderbetrag: 2.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
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