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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für die Teilnahme an Messen,Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte,Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen ohne einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Angaben,Studien zur Marktsituation und Marketingkonzeptionen,Qualitätsprogramme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln hoher Qualität,Vorhaben zum Wissenstransfer oder zur Zusammenarbeit, die zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte beitragen,Regionalmanagement für Bio-Regio-Modellregionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Absatzgemeinschaften und Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft,Körperschaften des öffentlichen Rechts,natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,Vereine und Verbände der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes,Organisationen und Verbände des Tourismus,Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben,Erzeugergemeinschaften, -zusammenschlüsse und -organisationen sowieKantinen und Caterer.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihren Vorhaben muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen und/oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft handeln.Als einzelnes Unternehmen erhalten Sie die Förderung für eine Messeteilnahme an maximal 3 Terminen pro Jahr.

Die Messen dürfen nicht im Messeplan des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein.Einzelbetriebliche Maßnahmen sind normalerweise von der Förderung ausgeschlossen.

Ausnahmen sind Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)

Wer kann Förderprogramm Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderprogramm Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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