Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Absatzgemeinschaften und Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft,Körperschaften des öffentlichen Rechts,natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,Vereine und Verbände der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes,Organisationen und Verbände des Tourismus,Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben,Erzeugergemeinschaften, -zusammenschlüsse und -organisationen sowieKantinen und Caterer.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihren Vorhaben muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen und/oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft handeln.Als einzelnes Unternehmen erhalten Sie die Förderung für eine Messeteilnahme an maximal 3 Terminen pro Jahr.
Die Messen dürfen nicht im Messeplan des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein.Einzelbetriebliche Maßnahmen sind normalerweise von der Förderung ausgeschlossen.
Ausnahmen sind Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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