Fördergeber: Bundesministerium des Inneren
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Förderpreis Helfende Hand unterstützt ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz und zeichnet Projekte von Hilfsorganisationen aus.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 9.000 €.
Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr am 1. März und endet am 30. Juni.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Inneren.
Jede Einzelperson, Gruppe oder Einrichtung, jeder Verein und Verband oder jede sonstige Organisation, die sich in einem Bereich des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) engagiert, kann sich um den Förderpreis bewerben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderpreis Helfende Hand zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Initiativen, Vereine
Förderbetrag: 2.000 € – 9.000 €.
Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr am 1. März und endet am 30. Juni.
Fördergeber ist Bundesministerium des Inneren. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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