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Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – Förderung in Deutschland

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderung von Projekten zur Verringerung von Umweltbelastungen im Bereich Naturschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt integrierte Umweltschutzmaßnahmen in Kommunen, um den natürlichen Klimaschutz zu fördern.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Wer kann Natürlicher Klimaschutz in Kommunen beantragen?

Kommunen

Bis wann kann man Natürlicher Klimaschutz in Kommunen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Natürlicher Klimaschutz in Kommunen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Quelle: bmuv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Deutschland