Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 44 Tagen
Förderung von Naturschutzgroßprojekten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Verbände, Organisationen im Naturschutz.
Antragsfrist fortlaufend
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, Verbände, Organisationen im Naturschutz
Antragsfrist fortlaufend
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Quelle: bmuv.
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