Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – Förderung in Deutschland
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung von Projekten zur Verringerung von Umweltbelastungen im Bereich Naturschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Wer kann Natürlicher Klimaschutz in Kommunen beantragen?
Kommunen
Bis wann kann man Natürlicher Klimaschutz in Kommunen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Natürlicher Klimaschutz in Kommunen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Quelle: bmuv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Deutschland