Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland – Förderung in ostdeutsche Bundesländer
Fördergeber: Amadeu-Antonio-Stiftung
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen
Der „Gegenwind – Förderfonds“ unterstützt Initiativen gegen Rechtsextremismus und diskriminierende Ideologien in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Amadeu-Antonio-Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „amadeu_antonio_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind oder Körperschaften des öffentlichen Rechts können Fördergelder beantragen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
Wer kann Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland beantragen?
Initiativen, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland?
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Bis wann kann man Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland beantragen?
Antragstellung fortlaufend möglich
Wer ist Fördergeber von Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland?
Fördergeber ist Amadeu-Antonio-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland zur Gruppe „amadeu_antonio_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ostdeutsche Bundesländer