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Fördermöglichkeiten der Erwachsenenbildung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 18 Tagen

Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz ermöglicht die Förderung von beispielhaften Weiterbildungsprojekten zur Qualitätsentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Weiterbildungseinrichtungen, Landesorganisationen der Weiterbildung, Heimbildungsstätten.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anteilig aus Mitteln des Bildungsministeriums auf Grundlage der Weiterbildungsverordnung (§ 7). Antragsberechtigt sind in der Regel Weiterbildungseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft, Landesorganisationen der Weiterbildung oder Heimbildungsstätten. Liegen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen einer Förderung vor, kann das Bildungsministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer Förderung zustimmen. Gefördert werden anteilig Personal- und Sachkosten, die dem Zuwendungsempfänger durch das Projekt entstehen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten.

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Häufige Fragen zu Fördermöglichkeiten der Erwachsenenbildung

Wer kann Fördermöglichkeiten der Erwachsenenbildung beantragen?

Weiterbildungseinrichtungen, Landesorganisationen der Weiterbildung, Heimbildungsstätten

Wer ist Fördergeber von Fördermöglichkeiten der Erwachsenenbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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Brandenburg