Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind Eisenbahnverkehrsunternehmen,verladende Unternehmen,kommunale Gebietskörperschaften,Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowieZweckverbände.
Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.Beachten Sie bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen: Eine Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein und die geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen.Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.Die soziale und ökologische Verträglichkeit des Vorhabens muss gewährleistet sein (zum Beispiel Vermeidung von Lärmbelästigungen für eventuelle Anwohnerinnen und Anwohner).Es muss ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten sein (zum Beispiel Vermeidung von Lastkraftwagen-Verkehr).
Als Unternehmen müssen Sie kreditwürdig sein und die Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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