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Antrag möglichZuschuss

Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV). Sie erhalten die Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zur Neueinrichtung oder Erweiterung des Schienengüterverkehrs oder Maßnahmen zum Erhalt von Schienengüterverkehr (durch Sanierung der bestehenden und genutzten Infrastruktur) sowieUntersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximal EUR 100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind Eisenbahnverkehrsunternehmen,verladende Unternehmen,kommunale Gebietskörperschaften,Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowieZweckverbände.

Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.Beachten Sie bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen: Eine Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein und die geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen.Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.Die soziale und ökologische Verträglichkeit des Vorhabens muss gewährleistet sein (zum Beispiel Vermeidung von Lärmbelästigungen für eventuelle Anwohnerinnen und Anwohner).Es muss ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten sein (zum Beispiel Vermeidung von Lastkraftwagen-Verkehr).

Als Unternehmen müssen Sie kreditwürdig sein und die Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Wer kann Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV) beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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