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Förderbereich Stadtgrün – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt sowie die Ausbreitung der biologischen Vielfalt in sächsischen Städten und Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Im Fokus steht die Verbesserung der Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen in sächsischen Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der Sicherung und Entwicklung von Habitatstrukturen für einheimische Tiere und Pflanzen im Siedlungsraum geht eine deutliche Erhöhung notwendiger grüner Infrastrukturen und die Stärkung stadtökologischer Funktionen einher. Gefördert werden investive Vorhaben zum Ausbau der grünen Infrastruktur, von Grünzügen und Biotopverbünden zur Verbesserung der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Voraussetzungen: nur auf Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen; Vorhaben nur unter Verwendung von Pflanz- und Saatgut nach der Artenliste des SMUL; Sicherstellung der fachlich qualifizierten Planung und Umsetzung.

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Häufige Fragen zu Förderbereich Stadtgrün

Wer kann Förderbereich Stadtgrün beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderbereich Stadtgrün?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 85 %.

Wer ist Fördergeber von Förderbereich Stadtgrün?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen