Förderbereich Stadtgrün – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt sowie die Ausbreitung der biologischen Vielfalt in sächsischen Städten und Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Voraussetzungen: nur auf Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen; Vorhaben nur unter Verwendung von Pflanz- und Saatgut nach der Artenliste des SMUL; Sicherstellung der fachlich qualifizierten Planung und Umsetzung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderbereich Stadtgrün
Wer kann Förderbereich Stadtgrün beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderbereich Stadtgrün?
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 85 %.
Wer ist Fördergeber von Förderbereich Stadtgrün?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen