Förderbereich Radonreduzierung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zielsetzung ist die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 150.000 €.
Frist und Status
Antragstellung ist eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ in dem Gebäude nachzuweisen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Das Vorhaben wird nur an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet worden sind, gefördert.
Eine Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ muss nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formblatt Objektdaten,Formblatt Messung der Radonaktivitätskonzentration,Formblatt Bestätigung der Qualifikation des Planers,Formblatt Bestätigung der fachgerechten Ausführung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderbereich Radonreduzierung
Wer kann Förderbereich Radonreduzierung beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderbereich Radonreduzierung?
Förderbetrag: 5.000 € – 150.000 €. Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man Förderbereich Radonreduzierung beantragen?
Antragstellung ist eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ in dem Gebäude nachzuweisen
Wer ist Fördergeber von Förderbereich Radonreduzierung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen