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Förderbereich Radonreduzierung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Zielsetzung ist die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft. Begünstigte sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Antragstellung ist eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ in dem Gebäude nachzuweisen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Das Vorhaben wird nur an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet worden sind, gefördert.

Eine Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ muss nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt Objektdaten,Formblatt Messung der Radonaktivitätskonzentration,Formblatt Bestätigung der Qualifikation des Planers,Formblatt Bestätigung der fachgerechten Ausführung

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Häufige Fragen zu Förderbereich Radonreduzierung

Wer kann Förderbereich Radonreduzierung beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderbereich Radonreduzierung?

Förderbetrag: 5.000 € – 150.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderbereich Radonreduzierung beantragen?

Antragstellung ist eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ in dem Gebäude nachzuweisen

Wer ist Fördergeber von Förderbereich Radonreduzierung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 150.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen