Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Sachsen
  4. /Förderbereich Lärmminderung
Antrag möglichZuschuss

Förderbereich Lärmminderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Mit diesem Förderangebot unterstützt der Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Aktionsplänen zur Verringerung von Umgebungslärm.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Förderangebot soll kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen dazu motivieren, Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm zu ergreifen. Ziel ist die Senkung des Lärmpegels an schutzbedürftiger Bebauung sowie die Verringerung der Anzahl der vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Gefördert werden aktiver Lärmschutz, wie Lärmschutzwände und lärmmindernde Fassaden, sowie passiver Lärmschutz, wie der Einbau von Schallschutzfenstern. Voraussetzung für eine Förderung ist eine tatsächliche Lärmbetroffenheit an Straßenverkehrswegen oberhalb gesundheitsrelevanter Pegelwerte.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Antragstellung Fachlicher Ansprechpartner Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 52 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm E-Mail: laerm@lfulg

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist eine tatsächliche Lärmbetroffenheit an Straßenverkehrswegen oberhalb gesundheitsrelevanter Pegelwerte.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderbereich Lärmminderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderbereich Lärmminderung

Wer kann Förderbereich Lärmminderung beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderbereich Lärmminderung?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderbereich Lärmminderung beantragen?

Antragstellung Fachlicher Ansprechpartner Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 52 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm E-Mail: laerm@lfulg

Wer ist Fördergeber von Förderbereich Lärmminderung?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung des Radwegebaues im Salzlandkreis
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → Förderung von Fanprojekten

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle