Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Mit diesem Förderangebot unterstützt der Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Aktionsplänen zur Verringerung von Umgebungslärm.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Antragstellung Fachlicher Ansprechpartner Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 52 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm E-Mail: laerm@lfulg
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine tatsächliche Lärmbetroffenheit an Straßenverkehrswegen oberhalb gesundheitsrelevanter Pegelwerte.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderbereich Lärmminderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 85 %.
Antragstellung Fachlicher Ansprechpartner Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 52 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm E-Mail: laerm@lfulg
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.
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