Förderbereich Lärmminderung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Mit diesem Förderangebot unterstützt der Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Aktionsplänen zur Verringerung von Umgebungslärm.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist eine tatsächliche Lärmbetroffenheit an Straßenverkehrswegen oberhalb gesundheitsrelevanter Pegelwerte.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderbereich Lärmminderung
Wer kann Förderbereich Lärmminderung beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderbereich Lärmminderung?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 85 %.
Wer ist Fördergeber von Förderbereich Lärmminderung?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen