FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Schleswig-Holstein
  4. /Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
Antrag möglichZuschuss

Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und -sicherung sowie der Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie für Vorhaben, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) verfolgen. Dies sind zum Beispiel: branchen- und regionsübergreifende, innovative Modell- oder Pilotprojekte zur Unterstützung der Ziele der FI.SH,Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen,Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und beruflichen Weiterbildung hinsichtlich der Herausforderungen des digitalen Wandels,Vorhaben, die einen überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der Weiterbildung mit sich bringen sowieProjekte zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Schleswig-Holstein. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung: Körperschaften des öffentlichen Rechts,juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,rechtsfähige Vereine,vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme muss ein besonderes Interesse des Landes bestehen.

Zu den besonderen Interessen zählen insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug.Sie müssen die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.Sie müssen eindeutige, messbare Ziele definieren und deren Erreichung durch das Projekt quantifizieren.Die Leitlinien zur Nachhaltigkeit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diversity Management und Vorgaben zur Inklusion sind zu berücksichtigen.Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter vorrangig in Anspruch nehmen.Sie dürfen mit den Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.Nicht gefördert werden unternehmenseigene Maßnahmen wie Inhouse-Seminare, Angebote politischer Fraktionen und gewinnorientierte Angebote.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung,Kooperationsvereinbarung bei Trägerkooperationen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)

Wer kann Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle