Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung: Körperschaften des öffentlichen Rechts,juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,rechtsfähige Vereine,vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme muss ein besonderes Interesse des Landes bestehen.
Zu den besonderen Interessen zählen insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug.Sie müssen die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.Sie müssen eindeutige, messbare Ziele definieren und deren Erreichung durch das Projekt quantifizieren.Die Leitlinien zur Nachhaltigkeit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diversity Management und Vorgaben zur Inklusion sind zu berücksichtigen.Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter vorrangig in Anspruch nehmen.Sie dürfen mit den Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.Nicht gefördert werden unternehmenseigene Maßnahmen wie Inhouse-Seminare, Angebote politischer Fraktionen und gewinnorientierte Angebote.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 50 %.
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Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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