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Kommunaldarlehen für Schulbauvorhaben – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH Energieagentur

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Die IB.SH Energieagentur fördert kommunale Schulbauvorhaben sowie Neubau- und Sanierungsinvestitionen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren). Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH Energieagentur.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kommunaldarlehen für Schulbauvorhaben

Wer kann Kommunaldarlehen für Schulbauvorhaben beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Kommunaldarlehen für Schulbauvorhaben?

Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Kommunaldarlehen für Schulbauvorhaben?

Fördergeber ist IB.SH Energieagentur. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein