Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Maßnahmen im Natur- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparks, Landschaftspflegeverbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke sowie Träger der Koordinierungsstellen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Wer kann Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?
Förderbetrag: ab 5.000 €.
Bis wann kann man Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern