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Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Maßnahmen im Natur- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege, der naturverträglichen Erholung in Naturparks und des Naturerlebnisses außerhalb von Naturparken. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Erhalt, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für heimische Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, Erhalt und Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparks, Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses, Erhalt, Pflege und Erweiterung des Streuobstbestands, Vorhaben auf Moorstandorten wie Grunderwerb, Pacht und Ausgleichszahlungen, Renaturierungsmaßnahmen, fach- und zielgerechte Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparks, Landschaftspflegeverbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke sowie Träger der Koordinierungsstellen.

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Häufige Fragen zu Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Wer kann Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Bis wann kann man Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern