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Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert den Erhalt bedrohter Baudenkmale in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Denkmaleigentümer.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) setzt sich seit 1985 für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein. Sie ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland und fördert jährlich rund 600 Projekte. Die Förderung erfolgt unter anderem aus den Zweckerträgen der Soziallotterie GlücksSpirale.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 19.000 € – 28.165 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Wer kann Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz beantragen?

Denkmaleigentümer

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz?

Förderbetrag: 19.000 € – 28.165 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz?

Fördergeber ist Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Quelle: lotto_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
19.000 € – 28.165 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit