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Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Förderung unterstützt den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in bayerischen Kitas und Tagespflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes die Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich aus Basiswert, Buchungszeitfaktor und einem Ausbaufaktor errechnet. Anträge sind an die zuständige Bezirksregierung zu richten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) festgelegt sind.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder nach Artikel 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zuständig sind.

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Häufige Fragen zu Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege

Wer kann Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege beantragen?

Gemeinden und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Bis wann kann man Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderregion
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