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Antrag möglichBürgschaft

ExpressBürgschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie unternehmerische Vorhaben finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sehr schnell eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in einem Schnellverfahren durch Übernahme von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten. Die Förderung erhalten Sie für Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen undBetriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000. Die Finanzierung läuft maximal 10 Jahre, bei Immobilienfinanzierungen maximal 23 Jahre. Ihren Antrag richten Sie über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Die Antragstellung bei der Bürgschaftsbank erfolgt online. Die Entscheidung über die Bürgschaft fällt normalerweise innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowieAngehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen, die seit mindestens 3 Jahren bestehen oder tätig sind.

Die ExpressBürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen sowie sonstige Negativmerkmale dürfen nicht vorliegen.Ihr Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis ausweisen.Sie müssen die Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise sicherstellen können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsvorhaben.

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Häufige Fragen zu ExpressBürgschaft

Wer kann ExpressBürgschaft beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei ExpressBürgschaft?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von ExpressBürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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