Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Kreditinstitute können langfristige Refinanzierungsmittel zur Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 85.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Förderungswürdigkeit wird vom Bund festgestellt.
Es muss eine Exporteurerklärung vorliegen, und das Vorhaben muss mit den Ausschlusslisten und Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
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Förderbetrag: 85.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 85 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: nrwbank.
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