Fördergeber: Europäische Union
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten der EU und benachbarten Drittstaaten im Rahmen von Interreg.
Antragsberechtigt sind: Mitgliedstaaten der EU und benachbarte Drittstaaten.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Geltungsdauer bis 31.12.2027
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.
Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
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Jetzt Projekt prüfenMitgliedstaaten der EU und benachbarte Drittstaaten
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Geltungsdauer bis 31.12.2027
Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: nrwbank.
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