Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Eureka bietet Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen Gestaltungsfreiheit für grenzüberschreitende Forschungs- und Entwicklungsprojekte ohne thematische Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
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Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: bmbf.
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