Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Gebäude oder Maschinen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 3.000.000 €.
Anträge müssen zu bestimmten festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften unddie Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oderals landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Wenn Sie in Bereichen mit betrieblichen Referenzmengen investieren, müssen Sie diese Referenzmengen einhalten.Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze).Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen.Für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gelten zusätzlich die Voraussetzungen, dass sie zum Zeitpunkt der Förderentscheidung das 40.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben,sie die geförderten Investitionen 5 Jahre nach ihrer erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmerin oder -unternehmer in einem landwirtschaftlichen Unternehmen tätigen undder Arbeitsbedarf des Unternehmens mindestens 1,0 Arbeitskrafteinheiten (AK) beträgt.
Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.Sie müssen die bestehenden Förderausschlüsse beachten.Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).
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Förderbetrag: 20.000 € – 3.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen zu bestimmten festgelegten Terminen eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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