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EU-Strukturfondsförderung im Kulturbereich – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die EU-Strukturfonds fördern kulturelle Projekte in Sachsen-Anhalt, um wirtschaftliche und soziale Unterschiede zu verringern. Es werden Programme zur kulturellen Bildung und Digitalisierung unterstützt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturelle Projekte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Die Strukturfonds sind ein wichtigstes Instrument der Europäischen Regional- und Förderpolitik und sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen den Regionen der Europäischen Gemeinschaft zu verringern. In der Programmperiode 2000-2006 war es erstmalig gelungen, im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eigene Programme für den Kulturbereich aufzulegen: das Kulturinvestitionsprogramm und ein Programm zur Vernetzung öffentlicher Bibliotheken in Sachsen-Anhalt untereinander und mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen. Nachdem in der Programmperiode 2007-2013 im Rahmen des Operationellen Programms mit dem Kulturinvestitionsprogramm und dem Programm kulturelle Bildung zwei Programme im Kulturbereich umgesetzt wurden, konnte die Beteiligung des Kulturbereichs in der Förderperiode 2014-2020 weiter gesteigert werden. Mit dem EFRE-Kulturerbeprogramm und dem Kulturinvestitionsprogramm Digitalisierung (REACT-EU) wurden wieder zwei eigenständige EFRE-Programme in Verantwortung des Kulturressorts umgesetzt. Dazu kam mit der Förderung des FSJ Kultur zusätzlich ein eigenes ESF-Programm. Daneben partizipierte der Kulturbereich auch von EFRE-Förderprogrammen anderer Ressorts wie der EFRE-Kulturerbeförderung im Rahmen von LEADER (CLLD) und STARK III-Förderung für Kultureinrichtungen. In der Förderperiode 2021-2027 gibt es aufgrund der EU-Vorgaben für die Programmierung keine eigenständige EU-Strukturfondsförderung für den Kulturbereich mehr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_efre_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu EU-Strukturfondsförderung im Kulturbereich

Wer kann EU-Strukturfondsförderung im Kulturbereich beantragen?

Kulturelle Projekte in Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von EU-Strukturfondsförderung im Kulturbereich?

Fördergeber ist Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Ist EU-Strukturfondsförderung im Kulturbereich mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört EU-Strukturfondsförderung im Kulturbereich zur Gruppe „eu_efre_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt