Fördergeber: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das EU-Schulprogramm in Sachsen fördert die Belieferung von Schulen mit frischen, qualitativ hochwertigen Produkten.
Antragsberechtigt sind: Erzeuger, Direktvermarkter, Einzel- oder Großhändler.
Antragsfristen Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Antragszeitraums, auf den er sich bezieht, eingereicht werden
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Zulassung durch das LfULG als Lieferant für das EU-Schulprogramm.
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Jetzt Projekt prüfenErzeuger, Direktvermarkter, Einzel- oder Großhändler
Antragsfristen Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Antragszeitraums, auf den er sich bezieht, eingereicht werden
Fördergeber ist Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Quelle: smul_sachsen.
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