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EU-Schulprogramm Sachsen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das EU-Schulprogramm in Sachsen fördert die Belieferung von Schulen mit frischen, qualitativ hochwertigen Produkten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erzeuger, Direktvermarkter, Einzel- oder Großhändler.

Was wird gefördert?

Das EU-Schulprogramm in Sachsen ermöglicht es Erzeugern, Direktvermarktern sowie Einzel- oder Großhändlern, sich als Lieferanten zu beteiligen. Voraussetzung ist die Zulassung durch das LfULG. Nach der Zulassung können Liefervereinbarungen mit teilnehmenden Einrichtungen abgeschlossen werden. Die Förderung umfasst Unionsbeihilfen und die Förderung der Umsatzsteuer für die gelieferten Produkte.

Frist und Status

Anträge können monatlich nach Beendigung der letzten Lieferung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Voraussetzungen

Zulassung durch das LfULG als Lieferant für das EU-Schulprogramm.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung als Lieferant,Bestätigung der Registrierung als Lebensmittelunternehmer,Liefervereinbarungen

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Häufige Fragen zu EU-Schulprogramm Sachsen

Wer kann EU-Schulprogramm Sachsen beantragen?

Erzeuger, Direktvermarkter, Einzel- oder Großhändler

Bis wann kann man EU-Schulprogramm Sachsen beantragen?

Anträge können monatlich nach Beendigung der letzten Lieferung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm Sachsen?

Fördergeber ist Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Quelle: smul_sachsen.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen