EU-Schulprogramm Sachsen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das EU-Schulprogramm in Sachsen fördert die Belieferung von Schulen mit frischen, qualitativ hochwertigen Produkten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Erzeuger, Direktvermarkter, Einzel- oder Großhändler.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragsfristen Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Antragszeitraums, auf den er sich bezieht, eingereicht werden
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Voraussetzungen
Zulassung durch das LfULG als Lieferant für das EU-Schulprogramm.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung als Lieferant,Bestätigung der Registrierung als Lebensmittelunternehmer,Liefervereinbarungen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EU-Schulprogramm Sachsen
Wer kann EU-Schulprogramm Sachsen beantragen?
Erzeuger, Direktvermarkter, Einzel- oder Großhändler
Bis wann kann man EU-Schulprogramm Sachsen beantragen?
Antragsfristen Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Antragszeitraums, auf den er sich bezieht, eingereicht werden
Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm Sachsen?
Fördergeber ist Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Quelle: smul_sachsen.
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