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EU-Schulprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Im Rahmen des EU-Schulprogrammes können frisches Obst, Gemüse und Trinkmilch an Schulen geliefert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulen und Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Das EU-Schulprogramm fördert die Lieferung von frischem und unverarbeitetem Obst und Gemüse sowie Trinkmilch an Schulen. Die Produkte müssen frisch, genussreif und unbeschädigt sein. Für jedes teilnahmeberechtigte Kind sind 2 Portionen Milch pro Woche sowie in Grund- und Förderschulen zusätzlich 2 Portionen Obst/Gemüse je Kind und Woche förderfähig. Die Förderung schließt Lieferungen in den Schulferien aus.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Schulen, die frisches Obst, Gemüse und Milch an Kinder liefern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über die Lieferung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EU-Schulprogramm
Wer kann EU-Schulprogramm beantragen?
Schulen und Bildungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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