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EU-Schulprogramm – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Im Rahmen des EU-Schulprogrammes können frisches Obst, Gemüse und Trinkmilch an Schulen geliefert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen und Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das EU-Schulprogramm fördert die Lieferung von frischem und unverarbeitetem Obst und Gemüse sowie Trinkmilch an Schulen. Die Produkte müssen frisch, genussreif und unbeschädigt sein. Für jedes teilnahmeberechtigte Kind sind 2 Portionen Milch pro Woche sowie in Grund- und Förderschulen zusätzlich 2 Portionen Obst/Gemüse je Kind und Woche förderfähig. Die Förderung schließt Lieferungen in den Schulferien aus.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Schulen, die frisches Obst, Gemüse und Milch an Kinder liefern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Lieferung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu EU-Schulprogramm

Wer kann EU-Schulprogramm beantragen?

Schulen und Bildungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen