Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Im Rahmen des EU-Schulprogrammes können frisches Obst, Gemüse und Trinkmilch an Schulen geliefert werden.
Antragsberechtigt sind: Schulen und Bildungseinrichtungen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Teilnahmeberechtigt sind Schulen, die frisches Obst, Gemüse und Milch an Kinder liefern.
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Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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