EU-Schulprogramm – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Im Rahmen des EU-Schulprogrammes können frisches Obst, Gemüse und Trinkmilch an Schulen geliefert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulen und Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Schulen, die frisches Obst, Gemüse und Milch an Kinder liefern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über die Lieferung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Wer kann EU-Schulprogramm beantragen?
Schulen und Bildungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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